Der Kirchenvorstand leitet die
Gemeinde
Der Auftrag: Menschen für den Glauben zu begeistern
Das evangelische Gemeindeleben
ist bunt und vielfältig: Menschen
aller Generationen kommen zusammen
und feiern miteinander
Gottesdienste und Gemeindefeste.
Die hauptamtlichen Mitarbeitenden
der Kirchengemeinde gestalten
gemeinsam mit den ehrenamtlich
Engagierten das christliche
Leben vor Ort. Nicht nur bei Gottesdiensten,
sondern auch in den
verschiedenen Gruppen und Angeboten
wie dem Konfirmationsunterricht,
dem Jugendtreff, der
Frauenhilfe oder dem Seniorennachmittag.
Eine wichtige Rolle spielt immer
die Kirchenmusik: Die Orgel oder
Kirchen-, Gospel-, Kinder- oder
Posaunenchöre sowie Flöten- und
andere Instrumentalkreise tragen
zur Verkündigung und zu lebendigen
Gottesdiensten und Veranstaltungen
bei. Viele Kirchengemeinden
sind Träger von Kindertagesstätten,
die das Gemeindeleben
zusätzlich bereichern.
Die Leitung einer Kirchengemeinde
hat in der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau (EKHN) der
Kirchenvorstand. Er entscheidet
über theologische Fragen der Gemeinde,
über ihre inhaltliche Arbeit
und die Finanzen. Dazu gehören
auch die Verwaltung der Gebäude
und die Personalverantwortung
für die hauptamtlichen Mitarbeitenden.
Neben der Pfarrerin oder dem
Pfarrer der Gemeinde besteht der
Kirchenvorstand nur aus Ehrenamtlichen.
Er wird von den Gemeindemitgliedern
gewählt.
Entscheidungen im Kirchenvorstand
werden demokratisch mit Mehrheit
getroffen, jede Stimme hat gleiches
Gewicht. Idealer Weise finden sich
unter den Vorstandsmitgliedern
Menschen aus verschiedenen Altersund
Berufsgruppen wieder, damit
die Interessen aller Gemeindemitglieder
gut vertreten werden können.
Ihr gemeinsamer Auftrag ist, Menschen
für den christlichen Glauben
zu begeistern. Ihr gemeinsames Ziel
ist die Verkündigung des Evangeliums.
Sie sollen das christliche Leben
vor Ort so fördern, dass viele
Menschen sich davon angesprochen
fühlen. Die besondere Rolle des Kirchenvorstands
legt die Kirchenordnung
der EKHN fest. In den Gemeinden
der EKHN werden die Mitglieder
des Kirchenvorstands jeweils
für eine Amtsperiode von sechs Jahren
gewählt. Die nächste Wahl in
allen Kirchengemeinden findet am
13. Juni 2021 statt.
ekhn/Nora Hechler